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Umweltprämie verdoppelt!

Seit einigen Wochen ist die Innovationsprämie als Erhöhung des Umweltbonus für elektrifizierte Fahrzeuge beschlossen. Der Bund verdoppelt im Zuge der Innovationsprämie den staatlichen Anteil am Umweltbonus für E-Autos und Plug-in Hybride. Die neue Förderung ist befristet bis Ende des Jahres 2021. Die Förderung gilt auch rückwirkend für alle Fahrzeuge, die ab dem 4. Juni zugelassen wurden.

Bei Tölke & Fischer erfahren Sie, welche Förderungen es im Bereich der Elektro- und Plug-in Hybridautos gibt.

Die Förderungen im Überblick

Elektroautos

  • 9.000 € Förderung: bis zu einem Listenpreis je Basismodell von 40.000 € netto*
  • 7.500 € Förderung: bei einem Listenpreis je Basismodell zwischen 40.000 € und 60.000 € netto*
  • 5.000 € Förderung: für junge gebrauchte E-Fahrzeuge – Voraussetzung ist ein maximales Alter von 12 Monaten und maximal 15.000 Kilometer.

Plug-in Hybride

  • 4.500 € Förderung: bis zu einem Listenpreis je Basismodell von 40.000 € netto* und unter 50 Gramm CO2-Ausstoß je Kilometer
  • 3.500 € Förderung: bei einem Listenpreis je Basismodell zwischen 40.000 € und 60.000 € netto* und unter 50 Gramm CO2-Ausstoß je Kilometer
  • 3.750 € Förderung: junge gebrauchte Plug-in Hybride – Voraussetzung ist ein maximales Alter von 12 Monaten und maximal 15.000 Kilometer

Zusatzförderung

  • 100 € sind möglich, falls das Fahrzeug über ein sogenanntes AVAS-System verfügt, das unterhalb von 30 km/h ein künstliches Motorengeräusch erzeugt.

*zzgl. gesetzlicher MwSt., da die Berechnungsgrundlage der Nettolistenpreis des Basismodells ist.

 

Steuervorteile für E-Autos

Neben der direkten Förderung beim Kauf von Elektroautos sind batterieelektrische Fahrzeuge, die bis zum 31. Dezember 2020 zugelassen werden zehn Jahre lang von der Kfz-Steuer befreit. Sollte während dieser Zeit ein Halterwechsel stattfinden, bleibt die Steuerbefreiung davon unberührt. Das bedeutet, dass für den nächsten Halter innerhalb der verbleibende Zeit auch keine Steuer fällig ist. Für Plug-In Hybride gilt diese Befreiung nicht.

Ermäßigter Steuersatz für Elektro-Dienstwagen

Wer sich als Dienstwagen ein Elektroauto zulegt, der kann seit diesem Jahr auch von einer vergünstigen Versteuerung profitieren. Fahrzeuge bis zu einem Nettolistenpreis von 60.000 € werden nur mit 0,25% des Bruttolistenpreises versteuert.