Unser Tipp: Mit einem Elektro-Dienstwagen steuern sparen – 0,25 % statt 1,0 % versteuern
Wenn Ihnen von Ihrem Arbeitgeber ein Firmenwagen zur Verfügung gestellt wird, dürfen Sie diesen häufig auch privat nutzen. Diese private Nutzung ist ein sogenannter geldwerter Vorteil und muss von Ihnen im Rahmen der Einkommensteuererklärung angegeben werden.
Schon seit Anfang 2020 müssen Fahrer eines elektrischen Firmenwagens die private Nutzung monatlich nur noch pauschal mit 0,25 % der Bemessungsgrundlage versteuern.
Vergleichen Sie jetzt Ihren geldwerten Vorteil und die monatliche Netto-Einsparung von einem Elektrofahrzeug gegenüber einem konventionellem Fahrzeug mit unserem Firmenwagenrechner.