Garantieverlängerung Premium

Weiterhin gelassen unterwegs. Garantiert.

Die Garantieverlängerung Premium¹ für alle Fahrzeuge mit 2-jähriger Herstellergarantie. Mit der Herstellergarantie sind Sie ganz entspannt unterwegs. Doch was passiert danach?

Bis zu weitere 3 Jahre sorgenfrei unterwegs 

Ihr Fahrzeug verfügt über eine 2-jährige Herstellergarantie? Dann bieten wir Ihnen mit der Garantieverlängerung Premium¹ einen umfangreichen Schutz vor Reparaturkosten². 

So können Sie weiterhin gelassen unterwegs sein und müssen eventuell anfallende Reparaturen nicht aus eigener Tasche zahlen. Entscheiden Sie selbst, ob Sie 1, 2 oder 3 Jahre von den umfangreichen Leistungen profitieren möchten.

Beispiel: 3-jährige Garantieverlängerung mit anschließender Funktionsgarantie

Im Anschluss an die Vertragsphase Premium¹ geht Ihr Vertrag automatisch in eine einjährige Funktionsgarantie (Vertragsphase Optimal) über. Diese ersetzt Ihnen die Lohn- und Materialkosten für nahezu alle mechanischen und elektrischen Bauteile² und verlängert sich jährlich – sofern sie nicht spätestens einen Monat vor Ablauf gekündigt wird. Während der Vertragsphase Optimal gilt die vereinbarte Selbstbeteiligung je Schadenfall (grundsätzlich 300 €).

Je eher, desto günstiger

Ihr Beitrag errechnet sich individuell in Abhängigkeit von Fahrzeugmodell, vereinbarter Gesamtfahrleistung des Fahrzeugs und Laufzeit. Die Beiträge für die Garantieversicherung sind nach dem Abschlusszeitpunkt gestaffelt. Daher kann ein früherer Abschluss zu einem günstigeren Beitrag führen. Den günstigsten Beitrag erhalten Sie, wenn Sie innerhalb von 3 Monaten nach Erstzulassung des Fahrzeugs abschließen.

Die Leistungen

  • Umfangreicher Schutz vor Reparaturkosten nach Ablauf der 2-jährigen Herstellergarantie²
  • Schutz für 1, 2 oder 3 Jahre im Anschluss an die Herstellergarantie – auch bei einem späteren Verkauf Ihres Fahrzeuges
  • Keine Selbstbeteiligung im Schadenfall bis zur vereinbarten Gesamtfahrleistung des Fahrzeugs während der vereinbarten Erstvertragslaufzeit (Vertragsphase Premium). Ab Überschreitung der vereinbarten Gesamtfahrleistung des Fahrzeugs besteht während der Vertragsphase Premium kein Versicherungsschutz
  • Maximal wählbare Gesamtfahrleistung des Fahrzeugs: 200.000 km
  • Einstieg bis zu einem Fahrzeugalter von 2 Jahren und max. 100.000 km möglich (bei Nachweis der Einhaltung der vorgeschriebenen Wartungsintervalle)

 

Ihre Vorteile

  • Sie zahlen den Beitrag in einer Summe oder in bequemen Monatsraten – ohne Ratenzahlungszuschlag 
  • Die Reparaturen an Ihrem Fahrzeug werden in vom Hersteller anerkannten Werkstätten durchgeführt
  • Die Garantieverlängerung Premium¹ verbleibt im Wiederverkaufsfall – sofern sie nicht gekündigt wird – beim Fahrzeug (gilt nicht beim Verkauf an gewerbliche Wiederverkäufer). So kann auch der neue Eigentümer die Vorteile genießen und Sie haben ein gutes Argument für einen höheren Fahrzeugpreis
  • Ihr Beitrag richtet sich nach Fahrzeugmodell, Abschlusszeitpunkt der Garantieverlängerung Premium¹, Laufzeit und vereinbarter Gesamtfahrleistung des Fahrzeugs 

Überzeugt? Dann wenden Sie sich einfach an uns. Wir beraten Sie gern und erstellen Ihnen ein persönliches Angebot.

Erklärfilm Garantieverlängerung VW

Erklärfilm Garantieverlängerung Audi

Erklärfilm Garantieverlängerung Škoda

Erklärfilm Garantieverlängerung SEAT

¹ Ein Vermittlungsangebot des Volkswagen VersicherungsService, Zweigniederlassung der Volkswagen Versicherungsdienst GmbH, Gifhorner Straße 57, 38112 Braunschweig bzw. deren Zweigniederlassungen Audi VersicherungsService, SEAT VersicherungsService und Škoda VersicherungsService. Versicherungsleistungen werden durch die Volkswagen Versicherung AG erbracht. Ausgenommen sind insbesondere getunte Fahrzeuge und Fahrzeuge mit 5-jähriger Herstellergarantie.
² Die Garantieverlängerung deckt keine Lack- und Korrosionsschäden sowie keine Schäden an Hochvoltbatterien jeglicher Art ab; diese sind längerfristig über den Fahrzeughersteller abgedeckt. Informationen zu Dauer und Umfang der Absicherung gegen derartige Schäden können Sie den Garantiebedingungen Ihres Fahrzeugherstellers entnehmen
Stand: 10/2024. Änderungen vorbehalten.