Behindertenrabatt sichern – bis zu 15 % möglich
Sie verfügen über einen Grad der Behinderung von mindestens 50 %, oder haben eine Conterganschädigung, oder haben eine im Führerschein eingetragene Fahrhilfe? Dann können Sie von einem attraktiven Sondernachlass auf nahezu alle Neufahrzeuge der Tölke & Fischer Gruppe profitieren. Mit diesem Angebot möchten wir Menschen mit Behinderung gezielt unterstützen. Ausgenommen von der Rabattierung sind grundsätzlich Gebrauchtwagen, Tageszulassungen sowie Jahreswagen.
Das Fahrzeug, das im Rahmen dieses Behindertenrabatts geleast, finanziert oder bar erworben wird, muss auf die berechtigte Person zugelassen werden. In der Regel gilt dabei eine Mindesthaltedauer von sechs Monaten. In bestimmten Fällen kann die Zulassung auch auf einen Angehörigen (z. B. Ehepartner, Elternteil oder Kind) oder einen amtlichen Betreuer erfolgen.
Für weitere Informationen beraten wir Sie gerne persönlich.