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Förderungen für Elektroautos 2020: Welche Zuschüsse gibt es?

Wer der Umwelt etwas Gutes tun will, sollte sich ein Elektroauto anschaffen. Obwohl es immer mehr Auswahl gibt, sind die Kosten für ein E-Auto weiterhin hoch. Deshalb wurden durch verschiedene Förderungen und Prämien Kaufanreize geschaffen. Wir sagen Ihnen, welche Förderungen es im Bereich der Elektroautos gibt.

Die bereits Ende 2019 beschlossene Erhöhung des Umweltbonus wurde nun offiziell von der EU Kommission gebilligt. Noch im Februar wird die erhöhte Förderung für Elektroautos in Kraft treten und kann rückwirkend für alle bereits seit dem 4. November 2019 gekauften und förderfähigen Fahrzeuge beantragt werden.

In der folgenden Tabelle erhalten Sie einen Überblick der Elektro- und Hybridprämien (Umweltbonus) zu Modellen der einzelnen Hersteller:

Marke Förderung Gültigkeit
Audi bis zu 5.000 € ab sofort
Ford bis zu 4.500 € ab sofort
Kia bis zu 6.000 € ab sofort
Skoda bis zu 6.000 € ab sofort
Volkswagen bis zu 6.000 € ab sofort
Volvo bis zu 3.750 € ab sofort

Umweltbonus (BAFA) Elektromobilität:

Staat und Autohersteller haben sich beim Autogipfel in Berlin am 4. November 2019 auf Neuerungen verständigt, mit denen der Absatz neuer Elektrofahrzeuge und Plug-in-Hybriden weiter angekurbelt werden soll. Der sogenannte Umweltbonus wird weiterhin je zur Hälfte durch die Automobilhersteller (Eigenanteil) und zur anderen Hälfte durch einen Bundeszuschuss (Bundesanteil) gewährt. Die Erhöhung des Umweltbonus wurde nun auch von der EU Kommission offiziell bestätigt.

Erhöhter Umweltbonus:

Für Elektrofahrzeuge bis zu einem Nettolistenpreis von 40.000 Euro erhält man eine Förderung von 6.000 Euro. Damit erhöht sich der Zuschuss um 50%. Bei Plug-in Hybriden steigt die Fördersumme im gleichen Preissegment von 3.000 Euro auf 4.500 Euro.

Bei einem Neuwagen ab 40.000 Euro Nettolistenpreis erhält man für ein Elektroauto 5.000 Euro Bonus, für einen Plug-in Hybriden 3.750 Euro. Bei einem Neupreis von 65.000 Euro ist Schluss mit der Förderung. Den erhöhten Umweltbonus erhalten Sie rückwirkend zum 4. November 2019. Wenn Sie also seitdem ein förderfähiges Fahrzeug gekauft haben, bekommen Sie die erhöhte Förderung nachträglich ebenfalls gewährt. Der Förderzeitraum hat sich von Ende 2020 auf 2025 verlängert. Förderfähig sind folgende Fahrzeuge:

Reine Batterieelektrofahrzeuge
Von außen aufladbare Hybridelektrofahrzeuge (Plug-In Hybride)
Brennstoffzellenfahrzeuge
Fahrzeuge, die keine lokalen CO2-Emmissionen aufweisen
Fahrzeuge mit höchstens 50 g CO2/km

Außerdem ist seit Juli 2019 eine Förderung von 100 Euro vorgesehen, wenn man zusätzlich ein akustisches Warnsystem (AVAS) zum Schutz von blinden oder sehbehinderten Menschen erwirbt oder nachrüstet.

Weitere Voraussetzungen für den Erhalt des Umweltbonus sind außerdem:

Neufahrzeug mit Netto-Listenpreis des Basismodells bis maximal 65.000 Euro
Fahrzeug muss mindestens vier Räder haben und höchstens acht Sitzplätze
Zulassung des Fahrzeugs auf den Antragsteller
Mindesthaltedauer sind sechs Monate
Den entsprechenden Antrag für den Umweltbonus können Sie online beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) abrufen.

Sind Tageszulassungen oder Jahreswagen förderfähig?

Nein, leider bekommen Sie aktuell beim Kauf von Tageszulassungen und Jahreswagen keinen Umweltbonus. Das liegt daran, dass das BAFA nur Neuwagen für förderfähig erklärt hat, die erstmalig in Deutschland zugelassen werden. Dennoch können Sie beim Kauf von Jahreswagen oder Tageszulassungen sparen. Vergleichen Sie auf jeden Fall die Angebote.

Steuervorteile für E-Autos:

Neben der direkten Förderung beim Kauf von Elektroautos sind batterieelektrische Fahrzeuge, die bis zum 31. Dezember 2020 zugelassen werden zehn Jahre lang von der Kfz-Steuer befreit. Sollte während dieser Zeit ein Halterwechsel stattfinden, bleibt die Steuerbefreiung davon unberührt. Das bedeutet, dass für den nächsten Halter innerhalb der verbleibende Zeit auch keine Steuer fällig ist. Für Plug-In Hybride gilt diese Befreiung nicht.

Weiter gibt es seit Anfang 2019 eine neue Dienstwagenregelung für Elektrofahrzeuge und Plug-In Hybride. Diese werden pauschal mit nur 0,5 Prozent des Listenpreises versteuert und auch das Laden des Autos beim Arbeitgeber muss nicht als geldwerter Vorteil versteuert werden.

Wenn Sie damit liebäugeln, ein Elektroauto zu kaufen oder noch die verschiedenen Ladeoptionen abwägen, sollten Sie ebenfalls an mögliche Förderungen denken. Damit Sie sich einen besseren Überblick verschaffen können, haben wir spezielle Förderungen für die E-Ladesäulen für Sie zusammengestellt.