Fahrschul-Autos von Tölke & Fischer

Ihr Mobilitätspartner für Fahrschulautos

Die Tölke & Fischer Gruppe ist Ihr starker Partner rund um moderne Mobilität und etabliert sich als zentraler Stützpunkt für Fahrschulen in Krefeld und den Niederrhein. Wir bieten Fahrschulbetrieben maßgeschneiderte Lösungen und exklusive Konditionen für Neubestellungen von Fahrschulautos – effizient, transparent und zukunftsorientiert.

Mit unserer langjährigen Erfahrung im Automobilhandel und einem breiten Netzwerk unterstützen wir Fahrschulen dabei, ihre Fahrzeugflotte optimal aufzustellen. Ob wirtschaftliche Verbrenner, innovative Hybridmodelle oder zukunftssichere Elektrofahrzeuge: Die Tölke & Fischer Gruppe liefert moderne Fahrschulfahrzeuge, die höchsten Anforderungen an Sicherheit, Komfort und Effizienz gerecht werden.

Als verlässlicher Ansprechpartner verstehen wir die besonderen Bedürfnisse von Fahrschulen genau. Deshalb profitieren unsere Partner nicht nur von attraktiven Preisen, sondern auch von individueller Beratung, schneller Verfügbarkeit und umfassendem Service – alles aus einer Hand.

Wir stehen für Qualität, Kompetenz und starke Partnerschaften. Entdecken Sie jetzt, wie die Tölke & Fischer Gruppe als Fahrschul-Stützpunkt Ihre Flotte auf das nächste Level bringt.

Angebote für Fahrschulen

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Aktuell haben wir kein Angebot für dieses Modell. Kontaktieren Sie uns aber gern für ein individuelles und unverbindliches Angebot oder stöbern Sie hier in unseren weiteren Fahrzeug-Angeboten

Die Vorteile unserer Fahrschul-Autos

  • Attraktiver Nachlass bei der Neubeschaffung – ganz gleich ob Sie leasen, finanzieren oder sofort zahlen
  • Fahrschulumbauten direkt ab Werk
  • Volle Fahrschultauglichkeit (Klasse B)
  • Anhänger-Tauglichkeit (Klasse BE)
  • Effiziente und nachhaltige Antriebstechnologien
  • Individuelle Fahrzeugbeklebung ab Werk

Welche Bedingungen müssen Sie erfüllen?

Fahrschule

  • Sie sind Inhaberin oder Inhaber einer Fahrschule oder in der Geschäftsführung einer Fahrschul-GmbH angestellt
  • Ihre Fahrschule ist im Handelsregister eingetragen, beziehungsweise als Gewerbe angemeldet
  • Ihr neues Fahrschulauto wird mindestens sechs Monate lang für aktive Schulungszwecke eingesetzt

Fahrlehrerin oder Fahrlehrer

  • Sie sind als Lehrkraft in einer Fahrschule angestellt, die im Handelsregister eingetragen, beziehungsweise als Gewerbe angemeldet ist
  • Ihr neues Fahrschulauto wird in dieser Fahrschule sechs Monate lang für mindestens 25 aktive Fahrstunden pro Woche eingesetzt

Aushilfe

  • Sie sind als Lehrkraft in einer Fahrschule angestellt, die im Handelsregister eingetragen, beziehungsweise als Gewerbe angemeldet ist
  • Ihr Beschäftigungsverhältnis in Aushilfe ist auf Ihrem Fahrlehrerschein vermerkt
  • Ihr neues Fahrschulauto wird in dieser Fahrschule ein Jahr lang für aktive Schulungszwecke eingesetzt

Unsere Fahrschulstandorte

Wir machen Sie mobil: unsere weiteren Angebote