¹ Die Ersatzmobilität umfasst den Anspruch auf eine begrenzte Übernahme der Kosten für Ersatzmobilität (z.B. Mietwagen). Der Audi Partner entscheidet über die Art der Ersatzmobilität. Die Ersatzmobilität gilt nur in Zusammenhang mit Leistungen, die durch die Dienstleistung abgedeckt werden.
² Nicht verfügbar bei Fahrzeugen, für die bereits ein Leasingvertrag oder ein Dienstleistungsvertrag (Service-Management-Vertrag) mit der Audi Leasing besteht.