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Wartung

Wartung & Inspektion

Regelmäßige Inspektionen sind unentbehrlich. Um Ihr Fahrzeug zu erhalten und Unfälle zu vermeiden, muss insbesondere der Verschleiß von Teilen in der Werkstatt rechtzeitig überprüft werden. 

Ford Flatrate Full-Service

So viele Fahrzeuge, wie Sie möchten, ohne eins zu kaufen: Mit dem Ford Flatrate Full-Service-Angebot leasen Sie ab sofort zu Top-Konditionen und sind durch den Technik-Service rundum über die gesamte, individuell gewählte Laufzeit versorgt.

Für Ford PKW und NFZ Neufahrzeuge.

 

 

Ihre Vorteile

  • Individuelle Mobilität ganz auf Sie zugeschnitten
  •  Finanzielle Beweglichkeit. Niedrige, konstante Raten
  • Ggf. ohne Sonderzahlung5 möglich
  • Laufzeiten zwischen 24 und 60 Monaten
  • Fahrzeugausstattung ganz nach Wunsch
  • Neuestes Modell. Neueste Technik
  • Technik-Service inklusive
  • Transparenz und Sicherheit von Anfang bis Ende

So geht’s

Die Ford Flatrate Full-Service bedeutet für Sie finanziellen Freiraum für Ihre Träume, da Sie Ihr Wunschfahrzeug nicht kaufen, sondern nur eine konstante monatliche Leasingrate zuzüglich Kosten6 während der Vertragslaufzeit zahlen.

Grundlage dieses Vertrages ist die zu erwartende Kilometerleistung, d.h. Sie sagen, wie viele Kilometer Sie während der Laufzeit fahren werden.

Der im Ford Flatrate Full Service enthaltene technische Service umfasst auch alle vom Hersteller vorgeschriebenen Inspektionen und Wartungsarbeiten. Ebenfalls enthalten sind alle Verschleißreparaturen im vereinbarten Umfang7 und bei Verträgen mit einer Laufzeit von mehr als 36 Monaten auch die anfallenden Gebühren für die Haupt- und Abgasuntersuchung8. Das Beste: Mit unserer 24-Stunden-Pannenhilfe sind Sie im Fall der Fälle in ganz Deutschland und der EU jederzeit mobil.

Vertragsende

Gemeinsam mit Ihnen zusammen vereinbaren wir den für Sie angenehmsten Weg der Fahrzeugrückgabe. Dabei ist unsere Transparenz Ihre Sicherheit, denn unser Rückgabeprozess am Ende des Leasingvertrages ist für Sie fair und sicher. Geben Sie uns das Fahrzeug einfach in vertragsgemäßem Fahrzeugzustand9 zurück.

Sollte die tatsächliche Gesamtkilometerleistung am Ende der Leasingdauer von der vereinbarten Kilometerleistung abweichen, so ist das kein Problem. Wir berechnen oder erstatten Ihnen die Differenz zwischen der vertraglich vereinbarten Mehr- oder Minderkilometerleistung entsprechend dem Vertrag. Eine Kulanzgrenze von 2.500 Kilometern bleibt dabei unberücksichtigt – und am Ende können Sie sich einfach für einen neuen Ford entscheiden!

 

Die gezeigten Ausstattungsmerkmale sind je nach Ausstattungsvariante verfügbar, serienmäßig oder optional gegen Mehrpreis, ggf. nur als Bestandteil eines Ausstattungspakets. Weitere Details entnehmen Sie bitte den Preislisten oder fragen Sie Ihren Ford Partner.

Ford entwickelt seine Produkte laufend weiter. Daher behält sich Ford das Recht vor, angegebene Ausstattungsmerkmale, Spezifikationen, Farben, Preise etc. der verschiedenen Produkte zu verändern.

 
  • [1]

    Beispielfoto eines Fahrzeuges der Baureihe. Die Ausstattungsmerkmale des abgebildeten Fahrzeuges sind nicht Bestandteil des Angebotes. Unverbindliche Aktionspreisempfehlung der Ford-Werke GmbH zzgl. Überführungs- und Zulassungskosten für Privatkunden bei allen teilnehmenden Ford Partnern. Kombinierbar mit allen Finanzierungsangeboten der Ford Bank GmbH für Privatkunden. Details bei allen teilnehmenden Ford Partnern.

  • [2]

    Beispielfoto eines Fahrzeuges der Baureihe. Die Ausstattungsmerkmale des abgebildeten Fahrzeuges sind nicht Bestandteil des Angebotes.
    Unverbindliche Preisempfehlung der Ford-Werke GmbH zzgl. Überführungs- und Zulassungskosten.

  • [3]

    Bei der Anzeige von NEFZ-Verbrauchswerten gilt Fußnote a), bei der Anzeige von „n.v.“ gilt Fußnote b) und bei der Anzeige von WLTP-Verbrauchswerten gilt Fußnote c):

    a) Die angegebenen Werte wurden nach dem gesetzlich vorgeschriebenen Messverfahren [§ 2 Nrn. 5, 6, 6a Pkw-EnVKV in der jeweils geltenden Fassung] ermittelt. Seit dem 1. September 2017 werden bestimmte Neuwagen nach dem weltweit harmonisierten Prüfverfahren für Personenwagen und leichte Nutzfahrzeuge (Worldwide Harmonised Light Vehicles Test Procedure, WLTP), einem neuen, realistischeren Prüfverfahren zur Messung des Kraftstoffverbrauchs und der CO2-Emissionen, typgenehmigt. Seit dem 1. September 2018 hat das WLTP den neuen europäischen Fahrzyklus (NEFZ), das bisherige Prüfverfahren, ersetzt. Wegen der realistischeren Prüfbedingungen sind die nach dem WLTP gemessenen Kraftstoffverbrauchs- und CO2-Emissionswerte in vielen Fällen höher als die nach dem NEFZ gemessenen. Die angegebenen Werte dieses Fahrzeugtyps wurden anhand des neuen WLTP-Testzyklus ermittelt und zu Vergleichszwecken auf NEFZ zurückgerechnet.

    b) n.v. = Daten nicht verfügbar. Der Gesetzgeber arbeitet an einer Novellierung der Pkw-EnVKV und empfiehlt in der Zwischenzeit für Fahrzeuge, die nicht mehr auf Grundlage des Neuen Europäischen Fahrzyklus (NEFZ) homologiert werden können, die Angabe der realitätsnäheren WLTP-Werte. Diese sind in der nachfolgenden Zeile zu finden.

    c) Seit dem 1. September 2017 werden bestimmte Neuwagen nach dem weltweit harmonisierten Prüfverfahren für Personenwagen und leichte Nutzfahrzeuge (Worldwide Harmonised Light Vehicles Test Procedure, WLTP), einem neuen, realistischeren Prüfverfahren zur Messung des Kraftstoffverbrauchs und der CO2-Emissionen, typgenehmigt. Seit dem 1. September 2018 hat das WLTP den neuen europäischen Fahrzyklus (NEFZ), das bisherige Prüfverfahren, ersetzt. Wegen der realistischeren Prüfbedingungen sind die nach dem WLTP gemessenen Kraftstoffverbrauchs- und CO2-Emissionswerte in vielen Fällen höher als die nach dem NEFZ gemessenen. Die angegebenen Werte dieses Fahrzeugtyps wurden anhand des neuen WLTP-Testzyklus ermittelt.

    Bitte beachten Sie, dass für CO2-Ausstoß-basierte Steuern oder Abgaben seit dem 1. September 2018 die nach WLTP ermittelten Werte als Berechnungsgrundlage herangezogen werden.
    Die Angaben beziehen sich nicht auf ein einzelnes Fahrzeug und sind nicht Bestandteil des Angebotes, sondern dienen allein Vergleichszwecken zwischen den verschiedenen Fahrzeugtypen.
    Weitere Informationen zum offiziellen Kraftstoffverbrauch und den offiziellen spezifischen CO2-Emissionen neuer Personenkraftwagen können dem ‚Leitfaden über den Kraftstoffverbrauch, die CO2-Emissionen und den Stromverbrauch neuer Personenkraftwagen‘ entnommen werden, der an allen Verkaufsstellen und bei http://www.dat.de unentgeltlich erhältlich ist.

  • [4]

    Ford Flatrate Full-Service ist ein Produkt der ALD AutoLeasing D GmbH, Nedderfeld 95, 22529 Hamburg (Leasinggeber).

  • [5]

    Entsprechende Bonität vorausgesetzt

  • [6]

    Unter die Ausgaben für die Nutzung fallen die monatliche Leasingrate plus Kosten für z.B. Versicherung, Treibstoff etc.

  • [7]

    Für Fragen zu Details und Umfang des Technik-Service wenden Sie sich gerne an Ihren Ford Vertragspartner

  • [8]

    Die Hauptuntersuchung wird nach § 29 StVZO durch einen Prüfer einer anerkannten Prüforganisation (z.B. Dekra, TÜV, GTÜ, KÜS) zu den von der regional zuständigen Prüforganisation festgelegten Preisen durchgeführt.

  • [9]

    Als vertragsgemäß geltender Fahrzeugzustand ist ein dem Alter und der vereinbarten Km-Laufleistung entsprechender Zustand des Autos ohne übermäßigem Verschleiß oder Unfallschäden. Normale Gebrauchspuren gelten nicht als Schaden. Details finden Sie in der separaten Broschüre „Bewertungskriterien – Die faire Fahrzeugbewertung“.