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HU/AU

HU/AU

Die Hauptuntersuchung (HU) ist Pflicht für alle Fahrzeuge und muss erstmals drei Jahre nach Erstzulassung durchgeführt werden. Danach ist sie alle zwei Jahre fällig. Die Abgasuntersuchung (AU) ist fester Bestandteil der HU.

Mit dem HU Vorab-Check überprüfen wir wird Ihr Fahrzeug in allen relevanten Punkten. Bei Mängeln informieren wir Sie und die ggf. notwendigen Reparaturen werden nach Absprache mit Ihnen durchgeführt.

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  • Was ist die Hauptuntersuchung (HU)?
    Sie ist die Pflichtüberprüfung, ob ein Fahrzeug den gesetzlichen Regelungen entspricht. Teil der HU ist auch die AU, die Abgasuntersuchung. Die HU-Untersuchung wird bei uns vom TÜV durchgeführt.

    In der HU wird die Verkehrssicherheit des Fahrzeugs nach der StVZO überprüft, nicht aber die Betriebssicherheit. Für Letztere gibt es v. a. die Inspektionen und die ggf. anschließenden Wartungsarbeiten. Bei der HU erfolgt eine reine Sicht-, Funktions- und Wirkungsprüfung.
     
  • Was ist die Abgasuntersuchung (AU)?
    Diese gesetzlich vorgeschriebene Untersuchung soll Auffälligkeiten im Abgasverhalten der im Verkehr befindlichen Kraftfahrzeuge aufdecken und eine ordnungsgemäße Funktionalität von Motor- und Abgasreinigungssystem gewährleisten und nachweisen.
    Da die AU seit dem 01.01.2010 Teil der Hauptuntersuchung (HU) ist, gibt es keine AU-Plakette mehr.

    Die AU-Durchführung besteht an allen AU-untersuchungspflichtigen Kraftfahrzeugen (Otto, Diesel) aus einer Funktionsprüfung Abgas (Endrohrmessung) und einer Funktionsprüfung On-Board-Diagnose (OBD).
    Für alle Ottofahrzeuge besteht die Funktionsprüfung Abgas in der Messung des für Kohlenstoffmonoxid (CO) einzuhaltenden Abgasgrenzwertes: CO-Gehalt bei erhöhter Leerlaufdrehzahl. Für alle Dieselfahrzeuge besteht die Funktionsprüfung Abgas in der Trübungsmessung. Zusätzlich wird bei Dieselfahrzeugen bewertet, ob die im Stand bei der freien Beschleunigung erreichte Abregeldrehzahl größer oder kleiner als 90 % der Nenndrehzahl aus den Zulassungsdokumenten war.

    Die Funktionsprüfung OBD gliedert sich in die Sichtprüfung der Kontrolllampe Motordiagnose und dem Auslesen der OBD-Daten über die OBD-Schnittstelle des Autos.

    Wird die AU im Rahmen der HU durchgeführt und nicht bestanden, wird bei erfolgloser Nachprüfung die Plakette als Bescheinigung der Vorschriftsmäßigkeit des Fahrzeugs vom TÜV nicht erteilt.

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