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Lebenslange Ersatzteilgarantie

Lebenslange Ersatzteilgarantie     

Neu: Lebenslange Garantie für Volvo Original-Ersatzteile.

Ob im Familienalltag oder im Berufsleben, ob in der Freizeit oder auf Reisen: Ihr Volvo bringt Sie bedingungslos und zuverlässig an jedes Ziel. Damit das auch nach vielen tausend Kilometern so bleibt, verdient Ihr Volvo alles, was ein Original braucht: bestmöglichen Service sowie Original-Ersatzteile. Und für diese bieten wir Ihnen seit dem 1. Juni 2020 eine lebenslange Garantie.

Lehnen Sie sich zurück und genießen Sie jetzt noch sorgloser die kompromisslose Leistung Ihres Volvo – dank unserer neuen exklusiven Ersatzteilgarantie* ein Autoleben lang.

Die lebenslange Garantie im Detail

  1. Welche Ersatzteile werden von der lebenslangen Garantie abgedeckt?

Die Garantie gilt für alle Volvo Original-Ersatzteile, die Sie bei einem autorisierten, deutschen Volvo Partner kaufen und einbauen lassen. Sie umfasst alle Reparaturen, die aufgrund von Material- oder Herstellungsfehlern der erworbenen Teile erforderlich sind, und deckt Ersatzteile sowie Arbeitszeit.

  1. Ab wann gilt die Ersatzteilgarantie*? 

Die lebenslange Ersatzteilgarantie* tritt ab Rechnungsdatum in Kraft. Sie kann durch Vorlage der Rechnung als Kauf- und Installationsbeleg bei allen autorisierten Volvo Partnern geltend gemacht werden.

  1. Was gehört nicht zur lebenslangen Ersatzteilgarantie*?

Ausgenommen von der Garantie sind folgende Fahrzeugteile:

  • Zubehör
  • Merchandise-Artikel
  • Service- und Verschleißteile, z.B. Bremsbeläge, Bremsscheiben, Zündkerzen, Batterien, Filter, Wischerblätter, Reifen, Leuchtmittel, Kupplungen
  • Teile, die regelmäßig gewechselt werden müssen, z.B. Zahnriemen, Nebenaggregatriemen, Bordapotheke
  • Betriebsmittel und Verbrauchsmaterialien
  • Sitzbezüge, Bodenmatten und Teppiche
  • Software (nur gedeckt in Verbindung mit Hardwaretausch)

 

Darüber hinaus greift die lebenslange Ersatzteilgarantie* nicht für Reparaturen oder Austauscharbeiten, die direkt aufgrund eines der folgenden Umstände notwendig sind:

  • Normaler Verschleiß, äußere Einflüsse, Beschädigung durch Dritte, Unfall, höhere Gewalt, Krieg und Streik
  • Keine oder unsachgemäße Wartung des Fahrzeugs, die nicht dem Serviceprogramm und den Wartungsanweisungen von Volvo entspricht
  • Verwendung anderer als von Volvo vorgeschriebener (oder qualitativ gleichwertiger) Teile bzw. Flüssigkeiten
  • Durch Nachlässigkeit, Unachtsamkeit oder falsche Verwendung verursachte Schäden oder Einsatz des Fahrzeugs für den Rennsport
  • Beliebige Veränderungen am Fahrzeug oder an Fahrzeugteilen, einschließlich – jedoch nicht ausschließlich – Motor- Tuning, die nicht vom Fahrzeughersteller zugelassen sind
  • Das Mischen von verschiedenen Kraftstofftypen oder die Verwendung von nicht empfohlenem Kraftstoff

Die lebenslange Ersatzteilgarantie* gilt nicht für Drittabnehmer wie unabhängige Werkstätten und Karosseriewerkstätten oder für Teile, die im Barverkauf gekauft und nicht von einem autorisierten Volvo Partner installiert wurden.

Die lebenslange Ersatzteilgarantie* umfasst keine Haftung für verlorene Zeit, Unannehmlichkeiten, versäumte Termine oder irgendwelche Folgeschäden, die Sie oder andere Personen aufgrund eines durch diese Garantie gedeckten Schadens erleiden.

  1. Wirkt sich die Ersatzteilgarantie* auf die gesetzliche Gewährleistung aus? 

Grundsätzlich ja. Dabei ist zu beachten, dass die lebenslange Ersatzteilgarantie* die gesetzlichen Gewährleistungen des Kaufvertrags nicht einschränkt, sondern ergänzt.

  1. Ist die Ersatzteilgarantie* übertragbar?

Nein, die lebenslange Ersatzteilgarantie* kann nicht an Dritte weitergegeben werden. Sie gilt ausschließlich für Sie als Erstkäufer.

Hier finden Sie die Garantiebedingungen


*Für Volvo Original Ersatzteile, die nach dem 01.06.2020 bei uns gekauft und eingebaut wurden. Die lebenslange Ersatzteilgarantie ist nicht übertragbar und erstreckt sich nicht auf Zubehör, Merchandise-Artikel, Service- und Verschleißteile, Teile, die einem regelmäßigen Wechselintervall unterliegen, Karosserieteile, Betriebsmittel, Verbrauchsmaterialien, Sitzbezüge, Bodenteppiche, Fußmatten und Software (nur gedeckt in Verbindung mit Hardwaretausch).

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