TöFi Ratgeber: Die neue StVO*
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das Durchfahren einer Rettungsgasse wird hart geahndet
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Halten in zweiter Reihe wird teuer
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Tempoverstöße: härtere Strafen und frühere Fahrverbote
Die neuen Strafen wenn man sich nicht an das Tempolimit hält:
Überschreitung | Regelsatz / Punkte innerorts | Regelsatz / Punkte außerorts | Fahrverbot innerorts | Fahrverbot außerorts |
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bis 10 km/h |
30 € |
20 € |
– |
– |
11-15 km/h |
50 € |
40 € |
– |
– |
16-20 km/h |
70 € |
60 € |
– |
– |
21-25 km/h |
80 €/ 1 Punkt |
70 €/ 1 Punkt |
1 Monat |
– |
26-30 km/h |
100 €/ 1 Punkt |
80 €/ 1 Punkt |
1 Monat |
1 Monat |
31-40 km/h |
160 €/ 2 Punkte |
120 €/ 1 Punkt |
1 Monat |
1 Monat |
41-50 km/h |
200 €/ 2 Punkte |
160 €/ 2 Punkte |
1 Monat |
1 Monat |
51-60 km/h |
280 €/ 2 Punkte |
240 €/ 2 Punkte |
2 Monate |
1 Monat |
Die neuen Regelungen beim Stau:
Wenn man beim Stau keine Rettungsgasse bildet, erhält man folgende Strafen:
- 200 € Bußgeld
- zwei Punkte in Flensburg
Neu: Wenn Fahrer durch eine Rettungsgasse fahren oder sich an Einsatzfahrzeuge dranhängen erwarten Sie folgende Strafen:
- 240 € Bußgeld
- zwei Punkte in Flensburg
- ein Monat Fahrverbot
Die neuen Regelungen beim Parken:
- Das Halten in zweiter Reihe wird nun mit 55 € bestraft
- Das Halten in zweiter Reihe mit Behinderung des Verkehrs wird mit 70 € sowie einem Punkt in Flensburg bestraft
- Das Parken auf Geh- und Radwegen sowie das Halten auf Schutzstreifen wird ebenfalls auf 55 € angehoben
- Das Parken auf Geh- und Radwegen sowie das Halten auf Schutzstreifen mit Behinderung werden mit 70 € und ein Punkt in Flensburg bestraft
Neue Verkehrszeichen und Ihre Bedeutung:
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Grünpfeil für Radfahrer (Ausdehnung der Grünpfeilregelung auf den Fahrradverkehr) |
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Beginn einer Fahrradzone (Höchstgeschwindigkeit für Kfz beträgt 30 km/h, Radfahrer haben Vorrang) |
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Radschnellweg (zur besseren Kennzeichnung unabhängig von den Untergründen) |
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Überholverbot (mehrspurige Fahrzeuge dürfen einspurige Fahrzeuge – z. B. Fahrräder – nicht überholen) |
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Sinnbild für Carsharing (rechtssichere Ausweisung von Parkplätzen zur Nutzung von Carsharing) |
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Sinnbild für mehrfachbesetzte Pkw (bei entsprechender Beschilderung Freigabe von Bussonderfahrstreifen für mehrfachbesetzte Pkw) |
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Sinnbild für Lastenfahrrad (Fahrrad für den Transport beweglicher Güter) |
Weitere neue Regelungen im Straßenverkehr:
- Radfahrer dürfen nebeneinander fahren, wenn sie dadurch nicht den Verkehr behindern.
- Kfz über 3,5 t müssen beim Rechtsabbiegen Schrittgeschwindigkeit fahren.
- 8 m (gemessen ab den Schnittpunkten der Fahrbahnkanten) vor und hinter Kreuzungen darf nicht geparkt werden, wenn ein Radweg vorhanden ist.
- Auf Fahrrädern dürfen Personen mitgenommen werden, wenn die Räder zur Personenbeförderung ausgelegt sind. Der Fahrer muss jedoch mindestens 16 Jahre alt sein.
- Beim Überholen mit Kraftfahrzeugen von zu Fuß Gehenden, Rad Fahrenden und Elektrokleinstfahrzeug Führenden beträgt der ausreichende Seitenabstand innerorts mindestens 1,5 m und außerorts mindestens 2 m.
*Alle Angaben sind ohne rechtliche Gewähr, die Tölke & Fischer Gruppe übernimmt keine Haftung.
Weitere Änderungen und Informationen finden Sie hier: