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TöFi Ratgeber: Die neue StVO*

 
Die neue Straßenverkehrsordnung ist am 28.04.2020 in Kraft getreten. Wir zeigen Ihnen die wichtigsten Änderungen im Überblick:
  • das Durchfahren einer Rettungsgasse wird hart geahndet

  • Halten in zweiter Reihe wird teuer

  • Tempoverstöße: härtere Strafen und frühere Fahrverbote

 


 

Die neuen Strafen wenn man sich nicht an das Tempolimit hält:

Überschreitung Regelsatz / Punkte innerorts Regelsatz / Punkte außerorts Fahrverbot innerorts Fahrverbot außerorts

bis 10 km/h

30 €

20 €

11-15 km/h

50 €

40 €

16-20 km/h

70 €

60 €

21-25 km/h

80 €/

1 Punkt

70 €/

1 Punkt

1 Monat

26-30 km/h

100 €/

1 Punkt

80 €/

1 Punkt

1 Monat

1 Monat

31-40 km/h

160 €/

2 Punkte

120 €/

1 Punkt

1 Monat

1 Monat

41-50 km/h

200 €/

2 Punkte

160 €/

2 Punkte

1 Monat

1 Monat

51-60 km/h

280 €/

2 Punkte

240 €/

2 Punkte

2 Monate

1 Monat


 

Die neuen Regelungen beim Stau:

Wenn man beim Stau keine Rettungsgasse bildet, erhält man folgende Strafen:

  • 200 € Bußgeld
  • zwei Punkte in Flensburg

Neu: Wenn Fahrer durch eine Rettungsgasse fahren oder sich an Einsatzfahrzeuge dranhängen erwarten Sie folgende Strafen:

  • 240 € Bußgeld
  • zwei Punkte in Flensburg
  • ein Monat Fahrverbot

 


 

Die neuen Regelungen beim Parken:

  • Das Halten in zweiter Reihe wird nun mit 55 € bestraft
  • Das Halten in zweiter Reihe mit Behinderung des Verkehrs wird mit 70 € sowie einem Punkt in Flensburg bestraft
  • Das Parken auf Geh- und Radwegen sowie das Halten auf Schutzstreifen wird ebenfalls auf 55 € angehoben
  • Das Parken auf Geh- und Radwegen sowie das Halten auf Schutzstreifen mit Behinderung werden mit 70 € und ein Punkt in Flensburg bestraft

 


 

Neue Verkehrszeichen und Ihre Bedeutung:

Grünpfeil für Radfahrer (Ausdehnung der Grünpfeilregelung auf den Fahrradverkehr)
Beginn einer Fahrradzone (Höchstgeschwindigkeit für Kfz beträgt 30 km/h, Radfahrer haben Vorrang)
Radschnellweg (zur besseren Kennzeichnung unabhängig von den Untergründen)
Überholverbot (mehrspurige Fahrzeuge dürfen einspurige Fahrzeuge – z. B. Fahrräder – nicht überholen)
Sinnbild für Carsharing (rechtssichere Ausweisung von Parkplätzen zur Nutzung von Carsharing)
Sinnbild für mehrfachbesetzte Pkw (bei entsprechender Beschilderung Freigabe von Bussonderfahrstreifen für mehrfachbesetzte Pkw)
Sinnbild für Lastenfahrrad (Fahrrad für den Transport beweglicher Güter)

 

Weitere neue Regelungen im Straßenverkehr:

  • Radfahrer dürfen nebeneinander fahren, wenn sie dadurch nicht den Verkehr behindern.
  • Kfz über 3,5 t müssen beim Rechtsabbiegen Schrittgeschwindigkeit fahren.
  • 8 m (gemessen ab den Schnittpunkten der Fahrbahnkanten) vor und hinter Kreuzungen darf nicht geparkt werden, wenn ein Radweg vorhanden ist.
  • Auf Fahrrädern dürfen Personen mitgenommen werden, wenn die Räder zur Personenbeförderung ausgelegt sind. Der Fahrer muss jedoch mindestens 16 Jahre alt sein.
  • Beim Überholen mit Kraftfahrzeugen von zu Fuß Gehenden, Rad Fahrenden und Elektrokleinstfahrzeug Führenden beträgt der ausreichende Seitenabstand innerorts mindestens 1,5 m und außerorts mindestens 2 m.

 


*Alle Angaben sind ohne rechtliche Gewähr, die Tölke & Fischer Gruppe übernimmt keine Haftung.
Weitere Änderungen und Informationen finden Sie hier:

https://www.bussgeldkatalog.org/